Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ströth
Grafikdesign • Illustration
Laura Molkenstroth
Straßmannstraße 36
10249 Berlin
Deutschland
Kund:innen akzeptieren die AGB von STRÖTH bei Auftragserteilung – schriftlich, mündlich oder online. Im folghenden wird die auftragnehmerin aks »Grafikdesignerin« bezeichnet.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Grafikdesignerin und ihren Auftraggeber:innen.
(2) Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Grafikdesignerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind kreative und gestalterische Dienstleistungen wie Konzeption, Entwurf, Design und Reinzeichnung.
(2) Druck, Programmierung oder andere Leistungen Dritter sind nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(3) Die Übergabe von offenen Arbeitsdateien (z. B. AI, PSD, INDD) ist nicht Vertragsbestandteil. Auftraggeber:innen erhalten ausschließlich die finalen vereinbarten Formate (z. B. PDF, PNG, JPG). Die Herausgabe von Arbeitsdateien kann nach Ermessen der Grafikdesignerin als zusätzliche Leistung gesondert vereinbart und vergütet werden.
(4) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liefert die Grafikdesignerin pro Projekt zunächst einen Entwurf. Dieser ist im vereinbarten Honorar enthalten. Weitere Entwürfe oder alternative Konzepte werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und gesondert nach Aufwand berechnet.
(5) Die Gestaltungsfreiheit der Grafikdesignerin bleibt unberührt.
§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Grafikdesignerin erstellten Entwürfe und Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
(2) Auftraggeber:innen erhalten die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder Bearbeitung der Werke ist nur mit Zustimmung der Grafikdesignerin zulässig.
(4) Nicht genutzte Entwürfe bleiben Eigentum der Grafikdesignerin.
§ 4 Vergütung und Kalkulation
(1) Die Vergütung richtet sich nach den individuell vereinbarten Honoraren. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Stundensätze der Grafikdesignerin.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
(3) Vorschüsse und Teilzahlungen können nach Absprache verlangt werden.
(4) Die von der Grafikdesignerin erstellte Kalkulation des voraussichtlichen Zeitaufwands basiert ausschließlich auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorliegenden Informationen und Projektinhalten.
(5) Eine Kalkulation stellt keinen Festpreis für das gesamte Projekt dar, sondern lediglich eine unverbindliche Einschätzung des zu erwartenden Aufwands.
(6) Sollte sich im Verlauf der Bearbeitung herausstellen, dass Inhalte unvollständig, unklar oder in größerem Umfang als ursprünglich angenommen sind (z. B. nachträglich gelieferte oder fehlerhafte Texte, unvollständige Bilddaten, zusätzliche Korrekturen), kann sich der tatsächliche Arbeitsaufwand über die ursprünglich geschätzte Kalkulation hinaus erhöhen.
(7) Der/die Auftraggeber:in erkennt an, dass bei Projekten mit unklaren oder nicht vollständig vorliegenden Inhalten, insbesondere bei umfangreichen Produktionen wie Katalogen oder komplexen Publikationen, die Grafikdesignerin keine verbindliche Gesamtkalkulation garantieren kann. In solchen Fällen werden Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
§ 5 Rückmeldung bei 75 % Stundenaufwand
Sobald 75 % der kalkulierten Stunden erreicht sind, informiert die Grafikdesignerin den/die Auftraggeber:in über den bisherigen Aufwand. In diesem Fall wird gemeinsam abgestimmt, ob und in welchem Umfang eine Anpassung der Kalkulation erfolgen soll. Ein weiterer Mehraufwand wird nur nach ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien durchgeführt und gesondert vergütet.
§ 6 Korrekturen und Mehrarbeit
(1) Im vereinbarten Honorar ist eine Korrekturrunde enthalten. Eine Korrekturrunde umfasst die gebündelte Mitteilung aller Änderungswünsche durch die Auftraggeber:innen nach Präsentation eines Entwurfsstandes.
(2) Änderungen, die über das ursprünglich vereinbarte Briefing hinausgehen oder nach Abschluss der Korrekturrunde zusätzlich gewünscht werden, gelten als Mehraufwand und werden gesondert nach dem aktuellen Stundensatz der Grafikdesignerin abgerechnet.
(3) Nicht als Korrektur gelten insbesondere grundlegende Konzeptänderungen (z. B. neues Designkonzept, Wechsel der Stilrichtung, Neugestaltung wesentlicher Inhalte).
(4) Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, ihre Änderungswünsche vollständig und innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen, damit eine effiziente Bearbeitung erfolgen kann.
(5) Kleinere Änderungen (z. B. Korrekturen einzelner Rechtschreibfehler, minimale Farb- oder Größenanpassungen) können nach Ermessen der Grafikdesignerin auch außerhalb der vereinbarten Korrekturrunde ohne zusätzliche Berechnung umgesetzt werden.
(6) Vor Produktionsbeginn ist den Auftraggeber:innen ein verbindliches Korrekturmuster zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
§ 6a Verantwortung für Inhalte und Datenprüfung
(1) Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Daten (Texte, Logos, Bilder, Grafiken etc.) müssen vollständig, inhaltlich korrekt und vorab vom Auftraggeber auf Rechtschreibung, Grammatik und Richtigkeit geprüft sein.
(2) Nimmt die Grafikdesignerin auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen an den bereitgestellten Inhalten vor, so sind diese bei der Endabnahme durch den Auftraggeber nochmals sorgfältig zu prüfen und freizugeben.
(3) Nach der Freigabe durch den Auftraggeber übernimmt die Grafikdesignerin keine Haftung für inhaltliche Fehler, Rechtschreib- oder Zeichensetzungsfehler, die bei der Weiterverarbeitung durch Dritte (z. B. Druckereien) sichtbar werden.
(4) Jede Anpassung, die über die ursprünglichen gelieferten Daten hinausgeht, wird gesondert nach dem regulären Stundensatz der Grafikdesignerin berechnet.
§ 7 Haftung
(1) Die Grafikdesignerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für von den Auftraggeber:innen gelieferte Inhalte (Texte, Fotos, Logos etc.) übernehmen die Auftraggeber:innen die alleinige Verantwortung.
(3) Die Grafikdesignerin übernimmt keine Haftung für die rechtliche Schutzfähigkeit der Entwürfe (z. B. Marken- oder Geschmacksmusterrecht).
(4) Die Haftung bei Verzug mit Lieferterminen ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt und maximal auf 50 € begrenzt.
(5) Elektronisch übermittelte Arbeiten (z. B. per E-Mail, Download-Link) gelten als termingerecht geliefert, sobald sie von der Grafikdesignerin nachweislich versendet wurden.
(6) Die Grafikdesignerin haftet nicht für die fristgerechte Lieferung von Produkten durch Drittdienstleister (z. B. Druckereien), auch wenn diese über sie vermittelt oder beauftragt wurden.
§ 7a Fremdleistungen und Auslagen
(1) Die Grafikdesignerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung notwendige Fremdleistungen (z. B. Druck, Lizenzen, Hosting, Produktionsleistungen) im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber:innen zu beauftragen.
(2) Tritt die Grafikdesignerin im Ausnahmefall selbst in Vorleistung (z. B. Begleichung von Druckkosten), sind die Auftraggeber:innen verpflichtet, diese Kosten unverzüglich nach Rechnungsstellung zu erstatten.
(3) Für die Abwicklung solcher Fremdleistungen wird ein Bearbeitungszuschlag von 15 % auf den Nettobetrag der Fremdkosten oder mindestens 20 € je Auftrag berechnet.
(4) Die Grafikdesignerin haftet nicht für die Leistungen der beauftragten Drittdienstleister; es gelten deren jeweiligen Geschäftsbedingungen.
§ 7b Belegexemplare
Die Grafikdesignerin erhält unentgeltlich drei Belegexemplare der produzierten Arbeiten. Diese dürfen zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio, Wettbewerbe) genutzt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 8 Lieferung und Termine
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung der Auftraggeber:innen verlängern die Fristen entsprechend.
(3) Elektronisch übermittelte Arbeiten gelten als fristgerecht geliefert.
(4) Die Grafikdesignerin haftet und garantiert nicht für das termingerechte Eintreffen von Produkten Dritter (z. B. Druckereien), auch bei vereinbarten oder angestrebten Lieferterminen.
§ 9 Abnahme
(1) Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
(2) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Abnahme oder Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 10 Rücktritt und Kündigung
(1) Kündigen Auftraggeber:innen den Vertrag, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
(2) Die Grafikdesignerin ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn Auftraggeber:innen ihren Pflichten nicht nachkommen.
§ 11 Zeiterfassung
(1) Abrechnungen nach Stundensatz erfolgen auf Grundlage der von der Grafikdesignerin geführten Zeiterfassung.
(2) Die Erfassung erfolgt in Form einer nachvollziehbaren Aufstellung nach Aufgabenbereichen, nicht im minutengenauen Arbeitsprotokoll.
§ 11a Treue- und Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Grafikdesignerin verpflichtet sich, die Interessen der Auftraggeber:innen objektiv zu berücksichtigen und diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten.
(2) Sie verpflichtet sich ferner zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen, die ihr im Rahmen des Auftrags bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzgesetze (DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der Grafikdesignerin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 17.10.2025