Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ströth
Grafikdesign • Illustration
Laura Molkenstroth
Straßmannstraße 36
10249 Berlin
Deutschland
Kund:innen akzeptieren die AGB von STRÖTH bei Auftragserteilung – schriftlich, mündlich oder online.
Stand: 05.01.2025
Geltungsbereich
STRÖTH führt Aufträge ausschließlich nach diesen Bedingungen aus. Abweichende Regelungen von Kund:innen gelten nicht. Geltungsbereich: Deutschland
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Werke unterliegen dem Urheberrecht. Änderungen oder Nachahmungen sind ohne Genehmigung unzulässig. Kund:innen erhalten einfache Nutzungsrechte, keine Eigentumsrechte. Weitergaben an Dritte erfordern schriftliche Zustimmung. Vorschläge von Kund:innen beeinflussen weder Vergütung noch Urheberschaft. STRÖTH darf die Arbeiten mit einem Urhebervermerk versehen.
Vergütung
Die Vergütung umfasst Entwurf, Reinzeichnung und Nutzungsrechte. Standardstundensatz: 50,00 Euro. Die Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus ist zusätzlich zu vergüten. Alle Leistungen, inklusive Nebenaufgaben, sind kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart.
Grundsätze
Vor Produktion ist ein Korrekturmuster vorzulegen. STRÖTH erhält kostenlos 3 Belege der Arbeiten. Die Gestaltungsfreiheit des Designerin bleibt unangetastet. Kund:innen haften dafür, dass sie die Rechte an überlassenen Vorlagen besitzen. STRÖTH wird von Ansprüchen Dritter freigestellt.
Leistung und Haftung Dritter
STRÖTH kann Drittanbieter beauftragen, haftet jedoch nur für grobe Fahrlässigkeit. Verträge mit Partner:innen unterliegen deren AGB und die Haftung liegt bei diesen.
Eigentumsvorbehalt
Nutzungsrechte an Entwürfen werden eingeräumt, Eigentum bleibt bei STRÖTH. Dateien und Layouts werden nur gegen Vergütung herausgegeben. STRÖTH behält das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung.
Arbeitsdokumente
Kund:innen haften für Rechte an übergebenen Dokumenten und stellt STRÖTH von Ansprüchen frei. Bei Verlust oder Beschädigung haftet STRÖTH maximal bis 50 Euro. Versand erfolgt unversichert auf Risiko von Kund:innen.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
STRÖTH hat Gestaltungsfreiheit. Änderungen durch Kund:innen erhöhen die Kosten. Verzögerungen durch Kund:innen können eine Vergütungserhöhung oder Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Liefertermine
Verbindliche Liefertermine bedürfen der Schriftform. Bei Verzögerung haftet STRÖTH nur bei grober Fahrlässigkeit, maximal bis 50 Euro. Elektronisch übermittelte Arbeiten gelten als termingerecht.
Gewährleistung
Kund:innen sind für die Richtigkeit von freigegebenen Arbeiten verantwortlich. Mängelrügen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen. Nachbesserung ist möglich, bei anhaltenden Mängeln kann die Vergütung reduziert werden.
Treue- und Verschwiegenheitspflicht
STRÖTH verpflichtet sich zu objektiver Beratung und wahrt Vertraulichkeit auch nach Vertragsende.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die übrigen Bestimmungen. Es gilt deutsches Recht.